Willkommen in der Sparte Tennis

Ein Klick auf die Sportart und du findest alle Infos zu Teams, Kurse und Trainingszeiten. Wir laden dich herzlich zu einem Probetraining ein!

Spartenleitung Sparte Tennis

1. Spartenleiter:
Georg Breitenfellner
Tel: 0151 220 195 20
E-Mai: tennis-vorstand@sv-helfendorf.de

2. Spartenleiter
Stefan Heigl
Tel: 0171 759 456 1
E-Mai: tennis@sv-helfendorf.de

Sportwart
Philipp Bankus
Tel: 0172 2169399
E-Mai: tennis-sportwart@sv-helfendorf.de

Jugendwart
Stephan Wittek
Tel: 0151 587 181 54
E-Mai: tennis-jugend@sv-helfendorf.de

Kassier
Denny Woschech-Jurisch
Tel: 0151 107 010 70
E-Mai: tennis-kassier@sv-helfendorf.de

Schriftführerin
Maria Lechner
Tel.: 08095 1671
E-Mai: lechnermaria@t-online.de

Aktuelle Informationen

Sensationell größter Erfolg des SV Helfendorf Sparte Tennis

Damen 50 spielen heuer wieder in der Regionalliga.

Aktionen für die Saison:

Deutschland spielt Tennis:
Dies ist ein Aktionstag für alle Interessierte am Tennissport bei dem wir unseren Verein und den Sport präsentieren werden. Mitmachen kann jeder Interessierte, wir hoffen auf rege Beteiligung.
Infos dazu und das Datum werden frühzeitig veröffentlicht.

Generali Tennis Starters:
Mit dem Projekt des Deutschen Tennis Bundes und seinem Premium Partner Generali können Tennis-Interessierte ohne Verein in dieser Sommersaison eine Tenniseinheit, ob Frei- oder Schnupper-Trainerstunde, kostenlos und ganz unverbindlich ausüben.
Das Angebot richtet sich an Anfänger, Restarter oder Freunde.

Mannschaften Übersicht

Damen 50 Regionalliga Süd-Ost Gr. 013

Damen 40 Südliga 3 (4er) Gr. 455

Herren 50 Südliga 4 (4er) Gr. 359

Herren 30 Südliga 4 (4er) Gr. 274

Junioren 18 Südliga 4 Gr. 536

Knaben 15 Südliga 4 Gr. 574

Dunlop Midcourt U9 Südliga 2 Gr. 922

Termine

Nächste Spiele:
Unsere nächsten Begegnungen findet Ihr beim BTV.

Nächste Termine:

  • 15.4.23 Infostand beim REWE Markt
  • 21.04.23 Jahreshauptversammlung Tennis
  • 22.04.23 Aktionstag „Deutschland spielt Tennis“ und Saisonauftakt
  • 06.05.23 Beginn Medenrunde
  • 12.05.23 Jahreshauptversammlung Hauptverein
  • Mitte Mai Start Summer Challenge
  • 21.5.23 Heimaterlebnistag
    Infos über www.aying.de
  • 17.06.23 Sport-Cup im Rahmen der 1250 Jahr-Feier
    Infos über www.sv-helfendorf.de
  • 29.7.23 Sommerfest
  • 3.8. – 5.8.23 Jugend Trainingscamp
  • 16.9 – 17.9.23 Jugendgemeindemeisterschaft

Trainer

Die meisten aktiven Mannschaften vom SV Helfendorf werden durch einen erfahrenen Trainer der Tennisschule AIGNERKARNER trainiert.

Internet: www.aignerkarner.com
E-Mail: tennis@aignerkarner.com

Richtlinien des Tennisclub SV Helfendorf

1. Grundsätzliches
1.1 Die Tennissparte ist eine Sparte des SV Helfendorf mit eigenen Richtlinien im Rahmen der Satzung des SV Helfendorf.

1.2 Die Sparte führt den Namen SV Helfendorf Tennis.

1.3 Die Mitglieder der Tennissparte sind gleichzeitig auch Mitglieder des Hauptvereins.

1.4 Die Tennissparte erhebt eigene Beiträge, die Kasse wird gesondert geführt.

2. Mitgliedschaft
2.1 Über die Aufnahme entscheidet die Spartenleitung durch Mehrheitsbeschluss.

2.2 Die Mitgliedschaft gilt für das volle Kalenderjahr und kann bis zum 31. Dezember des Jahres schriftlich gekündigt werden. Ein Mitglied kann aus der Tennissparte ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen die Interessen der Sparte verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Richtlinien der Sparte schuldig macht oder seiner Beitragspflicht, sowie festgelegter Nebenleistungen (z.B. Arbeitsstunden) während des Jahres trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt. Über den Ausschluss entscheidet die Spartenleitung.

3. Arten der Mitgliedschaft
3.1 Alle spielenden Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sind sogenannte ordentliche Mitglieder. Sie besitzen volle Rechte, einschließlich des aktiven und passiven Wahlrechts.

3.2 Studenten, Wehrpflichtige und in Berufsausbildung befindliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind sogenannte außerordentliche
Mitglieder. Sie sind in ihren Rechten den ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt. Sie entrichten jedoch einen von der Mitgliederversammlung festzulegenden ermäßigten Beitrag. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind ebenfalls sogenannt außerordentliche Mitglieder. Sie haben kein aktives und passives Wahlrecht und entrichten einen von der Mitgliederversammlung festzulegenden ermäßigten Beitrag.

3.3 Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Sparte keinen Tennissport betreiben, gelten als passive Mitglieder. Sie fördern die Sparte durch einen von der Mitgliederversammlung festsetzenden Beitrag, sofern sie nicht freiwillig einen höheren Beitrag leisten.

3.4 Zum Ehrenmitglied / Ehrenvorstand kann ernannt werden, wer sich um die Sparte hervorragende Verdienste erworben hat. Die Ernennung eines Ehrenmitgliedes / Ehrenvorstands erfolgt auf Vorschlag der Spartenleitung durch die Mitgliederversammlung.

4. Spartenbeiträge
4.1 Die Sparte erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag und verwendet diesen Betrag zur Deckung der Kosten für die Erstellung und Pflege der Tennisanlage, sowie für den Unterhalt der Tennissparte.

4.2 Die jeweilige Höhe dieser Beträge wird in der Jahreshauptversammlung der Sparte festgelegt.

4.3 Neben dem Jahresbeitrag an den SV Helfendorf sind folgende Beiträge an die Tennissparte zu entrichten. (Stand 11 / 2001)

Nachstehende Beträge sind Jahresbeiträge:

  • Ordentliche Mitglieder ab 18 Jahre (105 Euro)
  • Ehepaare / eheähnliche Gemeinschaften bei gleichem Wohnsitz / Haushalt
  • (160 Euro)
  • Passive Mitglieder (28 Euro)
  • Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige u. Zivildienstl. (65 Euro)
  • Jugendliche bis 17 Jahre (35 Euro)
  • Kinder bis 13 Jahre (16 Euro)
  • Ehrenmitglieder / Ehrenvorstände (beitragsfrei)

4.4 Alle Zahlungen werden per Bankeinzug (Lastschriftverfahren) getätigt. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und bis spätestens 31. März eines jeden Jahres in voller Höhe fällig. Erst die Zahlung des Spartenbeitrages, sowie des Beitrages für den SV Helfendorf berechtigt zum Spiel.

5. Leitung der Sparte
5.1 1. Spartenleiter, 2. Spartenleiter, Sportwart, Kassier, Jugendwart und Schriftführer bilden die Spartenleitung.

5.2 Die Leitung der Tennissparte obliegt dem 1. Spartenleiter. Bei dessen Abwesenheit wird er vom 2. Spartenleiter vertreten.
Der 1. Spartenleiter vertritt die Tennissparte gegenüber dem Hauptverein. Die Spartenleitung wird auf der Jahreshauptversammlung für 2 Jahre gewählt und hat jährlich zu ihrer Entlastung Rechenschaft abzulegen. Bei der Wahl entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Wiederwahl ist zulässig.

6. Nichtmitglieder
6.1 Wer nicht der Tennissparte angehört, gilt als Nichtmitglied. Den Nichtmitgliedern ist die Ausübung des Tennissports auf der Anlage der Tennissparte nur im Rahmen der Spiel- und Platzordnung gestattet. Ausgenommen hiervon sind Sonder- bzw. Werbemaßnahmen zur Mitgliedergewinnung und / oder Veranstaltungen.

6.2 Daneben gelten Nichtmitglieder, die von einem Mitglied zum Spiel eingeladen werden, als Gastspieler.

7. Spielordnung
7.1 Die Abwicklung des Spielbetriebs ist in einer besonderen Spiel- und Platzordnung geregelt.

7.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet alle Verstöße gegen die Spiel – und Platzordnung sowie gegen die Richtlinien der Tennissparte der Spartenleitung zu melden, damit die Interessen der Tennissparte werden können.

8. Haftung
8.1 Die Tennissparte übernimmt keine Haftung gegenüber seinen Mitgliedern und Gästen für etwaige Unfälle oder Diebstahl auf seinem Gelände.

8.2 Jeder Spieler haftet persönlich für selbst verschuldete Beschädigungen des Platzes und dessen Einrichtungen und hat dies unverzüglich der Spartenleitung zu melden. Eltern haften für minderjährige Mitglieder.

9. Richtlinienänderungen
9.1 Die vorstehenden Richtlinien können nur durch Mehrheitsbeschluss von einer Mitgliederversammlung geändert werden.

Großhelfendorf – Oktober – 2021

Spiel – und Platzordnung des TC Helfendorf

1. Spielberechtigung
1.1 Spielberechtigt ist jedes Mitglied der Tennisparte, das seinen vollen Jahresbeitrag bezahlt hat.

1.2 Freie Plätze können jederzeit 10 Minuten nach der vollen Stunde von Mitgliedern belegt werden.

1.3 Passive- und Nichtmitglieder sind ohne Mitglieder nicht spielberechtigt. Die Gastspielgebühr für Jugendliche und Erwachsene beträgt einheitlich pro Platz und Stunde 5 €.

2. Platzbelegung
2.1. Jeder Spieler hat sich im Courtbooking einzutragen. Bei Nichteinhaltung kann das Mitglied des Platzes verwiesen werden.

2.2. Spielbeginn ist jede volle Stunde. Die Spieldauer beträgt 55 Minuten.

2.3. Wenn der Platz in trockenem Zustand ist, so ist dieser vor Beginn des Spiels ausreichend mit Wasser zu spritzen. In der bis zur vollen Stunde verbleibenden
Zeit ist der Platz abzuziehen und die Linien sind zu kehren.

3. Trainer
3.1. Trainer werden von der jeweiligen Tennisschule, die für die Sparte tätig ist bereitgestellt. Diese sollten vorranging für Trainingsstunden eingesetzt werden.

3.2. Trainer die nicht Mitglied der Tennissparte bzw. der Tennisschule angehören, können eingesetzt werden. Seine Spielberechtigung erstreckt sich nur auf die Trainingsstunde, die er einem Mitglied gibt. Trainingsstunden werden wie normale Spielstunden gewertet. Ein Anspruch auf spezielle Trainerstunden besteht nicht. Der Trainer ist als Gastspieler einzutragen.

3.2 Die Mitglieder vereinbaren ihre Trainerstunden mit den Trainern selbständig. Ausgenommen sind Vereinbarungen bzw. Trainingszeiten, die mit der jeweiligen Tennisschule, die für die Sparte tätig ist, gemacht wurden.

4. Verbands– und Turnierspiele
4.1 Verbands – und Turnierspiele werden rechtzeitig bekannt gegeben. Termine für Turniere werden von der Spartenleitung festgelegt und haben Vorrang vor dem normalen Spielbetrieb.

5. Bespielbarkeit der Plätze
5.1 Den Anordnungen der Spartenleitung hinsichtlich der Bespielbarkeit der Plätze und Aufrechterhaltung der Ordnung im Bereich der gesamten Tennisanlage, ist unbedingt Folge zu leisten.

6. Spielkleidung
6.1 Die Spielkleidung sollte dem entsprechen, was heute im Tennissport üblich ist.

6.2 Tennispielen ist nur mit Sandplatztennisschuhen erlaubt.

Großhelfendorf, Oktober 2021

Impressionen aus der Sparte Tennis

Spartenbeitrag

Der Spartenbeitrag für den Tennisclub beträgt:
Erwachsene :105,00 €
Ehepaar / Lebensgemeinschaft: 160,00 €
Auszubildende: 65,00 €
Jugendliche bis 17 Jahre: 35,00 €
Kinder bis 13 Jahre: 16,00 €
Passiv: 28,00 €

Zusätzlich:
Derzeit müssen pro Jahr 5 Arbeitsstunden von Jugendliche ab 15 Jahre und Erwachsene bis 70 Jahre geleistet werden.
Bei Nichtleistung werden pro Stunde 15,00 € in Rechnung gestellt.

Hast du Interesse an unserer Sparte?

Dann melde dich gerne bei uns.